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GELDPOLITIK

Obgleich der Vertrag von Maastricht die Gewährleistung von Preisstabilität als vorrangiges Ziel der EZB eindeutig festlegte, enthielt er keine Angabe dazu, was unter Preisstabilität eigentlich zu verstehen ist. Vor diesem Hintergrund gab der EZB-Rat im Oktober 1998 eine quantitative Definition von Preisstabilität bekannt. Diese lautete: „ein Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter 2 % gegenüber dem Vorjahr“. Der EZB-Rat führte zudem weiter aus, dass Preisstabilität „mittelfristig gewährleistet werden muss“. Dementsprechend verfolgt der EZB-Rat das Ziel, die Inflationsrate auf mittlere Sicht unter, aber nahe 2 % zu halten.
Mit der Verabschiedung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Vertrag von Lissabon, 2009) wurde Preisstabilität zu einem Ziel der Europäischen Union.
MP.002 01/12
Europäische Zentralbank