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ORGANISATION

Mit der Verabschiedung des Vertrags von Lissabon wurde die EZB zu einem Organ der Europäischen Union (Artikel 13 des Vertrags über die Europäische Union). Ihr Aufgabenbereich wird durch den Vertrag klar abgesteckt: die EZB ist für die mit dem Euro verbundenen Zentralbankfunktionen zuständig (Artikel 127-133 sowie 282-283 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Die EZB hat ihren Sitz in Frankfurt am Main; gegenwärtig sind ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf drei Standorte im Stadtzentrum verteilt. Im Osten der Stadt wird derzeit der EZB-Neubau errichtet, der 2014 fertiggestellt werden soll.
Der Personalstand der EZB beläuft sich auf 1 609 Mitarbeiter (Stand 2011) und ist wahrhaft europäisch, da die Mitarbeiter aus allen 27 Ländern der Europäischen Union stammen. Zu Beginn beschäftigte das Europäische Währungsinstitut und später auch die EZB viele Mitarbeiter, die zuvor für eine der nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten gearbeitet hatten; mittlerweile stammen die Mitarbeiter der EZB auch aus anderen Sektoren.
OR.004 01/13
Europäische Zentralbank