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ORGANISATION

Das Eurosystem setzt sich aus der EZB und den nationalen Zentralbanken (NZBen) der EU-Staaten zusammen, die den Euro eingeführt haben. Artikel 8 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB-Satzung) zufolge wird das Eurosystem von den Beschlussorganen der EZB geleitet. Im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche treffen diese Organe alle Entscheidungen, die erforderlich sind, um dem Eurosystem die Wahrnehmung seiner Aufgaben zu ermöglichen.
Abgesehen von den in der Satzung ausschließlich der EZB zugewiesen Aufgaben lässt die ESZB-Satzung offen, in welchem Ausmaß Vorgaben der EZB durch Aktivitäten der EZB oder der NZBen umzusetzen sind. Bei den meisten Tätigkeiten des Eurosystems erfolgt die tatsächliche Arbeitsteilung innerhalb des Systems nach dem Prinzip der Dezentralisierung, wobei die EZB die nationalen Zentralbanken zur Durchführung von Geschäften, die zu den Aufgaben des Eurosystems gehören, in Anspruch nimmt, soweit dies möglich und sachgerecht erscheint (siehe Artikel 12.1 ESZB-Satzung).
Somit tragen die EZB und die NZBen gemeinsam zur Erreichung der gemeinsamen Ziele des Eurosystems bei. Nach Artikel 9.2 der ESZB-Satzung hat die EZB jedoch sicherzustellen, dass alle Aufgaben ordnungsgemäß und konsistent durchgeführt werden. Um dies im gesamten Eurogebiet zu gewährleisten, ist die EZB befugt, Leitlinien und Weisungen für die NZBen zu erlassen.
OR.011 01/12
Europäische Zentralbank