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Zum 1. Mai 2004 traten zehn Länder der Europäischen Union bei: die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei. Am 1. Januar 2007 wurden Bulgarien und Rumänien zu EU-Mitgliedstaaten.
Um der gemeinsamen Währung beitreten zu dürfen, müssen die Länder bestimmte wirtschaftliche Kriterien erfüllen: sie müssen ein hohes Maß an Preisstabilität, eine solide Haushaltslage, stabile Wechselkurse sowie eine Konvergenz der langfristigen Zinssätze vorweisen können.
Die Europäische Zentralbank (EZB) trägt durch ihre Konvergenzberichte zur Entscheidungsfindung hinsichtlich künftiger Mitgliedsländer des Euroraums bei. In diesen Berichten analysiert sie, ob die betreffenden Länder die für den Beitritt zur gemeinsamen Währung erforderlichen Kriterien erfüllen.
Die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der EU-Länder, die nicht dem Eurogebiet angehören, sind Mitglieder des Erweiterten Rats der EZB. Dem wichtigsten Beschlussorgan, dem EZB-Rat, gehören sie erst dann an, wenn ihr Land den Euro eingeführt hat. In den Ausschüssen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) sind auch Experten der nationalen Zentralbanken vertreten.