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Direktorium

Das Direktorium der EZB umfasst neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten vier weitere Personen.

Alle Direktoriumsmitglieder werden vom Europäischen Rat ernannt, und zwar mit qualifizierter Mehrheit.

Direktoriumsmitglieder

(November 2023)

Aufgaben

  • Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rats
  • Durchführung der Geldpolitik des Euroraums gemäß den Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rats. Hierfür erteilt das Direktorium den nationalen Zentralbanken des Euroraums die notwendigen Weisungen.
  • Führung der laufenden Geschäfte der EZB
  • Ausübung bestimmter, vom EZB-Rat übertragener Befugnisse. Letztere umfassen u. a. aufsichtsrechtliche Kompetenzen.

Amtszeiten

Alle Direktoriumsmitglieder werden für acht Jahre ernannt. Ihre Amtszeit kann nicht verlängert werden. Bei der Ernennung der ersten Direktoriumsmitglieder der EZB im Jahr 1998 wurde allerdings eine Ausnahme von dieser Regel eingeräumt: Damit nicht alle Mitglieder im gleichen Jahr aus dem Dienst der EZB ausscheiden, wurden ihre Amtszeiten gestaffelt.

Zeitleiste: Ehemalige und amtierende Direktoriumsmitglieder
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