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Einheitlicher Markt für Finanzdienstleistungen – Vision oder Realität?

Rede von Gertrude Tumpel-Gugerell, Mitglied des Direktoriums der EZB, Luxemburger Finanzmarkt-Forum 2005 Europa – USA – AsienLuxemburg, 14. Oktober 2005

1. Einleitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich sehr, heute hier im Rahmen des diesjährigen Luxemburger Finanzmarkt-Forums zu Ihnen zu sprechen und möchte meine Rede mit einen Zitat aus einem Bericht beginnen, der sehr eng mit dem Namen eines großen Luxemburgers verbunden ist:

"Die Liberalisierung des Kapitalverkehrs und die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit sowie des freien Dienstleistungsverkehrs für Banken und Finanzinstitute haben nicht genügend Fortschritte gemacht. Verantwortlich für diesen Rückstand sind das Fehlen einer ausreichenden Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik und das Bestehen rechtlicher oder faktischer Partikularismen.“[1]

Dieses Zitat stammt aus dem Jahre 1970 und könnte aktueller kaum sein. Der Name des Mannes, der hinter diesem Zitat steht ist Pierre Werner. Als Werner seine Vision einer Währungsunion damals vorstellte, wurde er allgemein belächelt. Es schien all zu futuristisch, dass die Mitgliedstaaten freiwillig, ihre nationale Währungspolitik aufgeben und eine einheitliche europäische Währung einführen würden. 35 Jahr später sehen wir, dass Werners Vision Realität geworden ist. Sein Plan von damals – auch wenn er zunächst nicht umgesetzte wurde - hat einen entscheiden Beitrag zu Schaffung der Währungsunion geleistet.

Das Zitat aus dem Werner Berichts bezieht sich jedoch auf eine eng mit der Zielsetzung einer Wirtschafts- und Währungsunion verbundenen zweite Vision und zwar die eines einheitlichen Marktes für Finanzdienstleistungen. Es ist dies eine Vision, die sich in seinen Grundzügen bereits in den Römischen Verträgen findet. Sie ist Kernelement der wirtschaftlichen Integration Europas. Werners Kritik an der Situation des Jahres 1970 hat auch heute noch Gültigkeit. Sie bekommt sogar zusätzliche Bedeutung, gerade weil wir das Ziel einer gemeinsamen Währungsunion nun erreicht haben.

Vor diesem Hintergrund ist die Hauptthese meiner Rede: Wir haben in Europa seit langem eine klare Vision eines einheitlichen Marktes für Finanzdienstleistungen. Wir müssen uns, sie jedoch noch stärker als bisher alles dran setzen, dass diese Vision zur Realität wird. Wenn die Anstrengungen nicht verstärkt, sondern lediglich halbherzig vollzogen, dann haben wir nur die ’Kosten’ europäischer Rhetorik und Brüsseler Regulierung, aber nicht den ökonomischen Nutzen, den weitere Integration der europäischen Wirtschaft bringen kann. Angesichts globalen Wettbewerbs im Finanzsektor besteht die Gefahr, dass wir uns selbst behindern, weil es kurzfristig lukrativer erscheint, nicht zu integrieren. Langfristig ist ein solches Verhalten jedoch von Nachteil für Europa, denn makroökonomisch wird die Finanzintegration zu einer dringend benötigten Erhöhung des langfristigen Wachstumspotentials beitragen.

Die Bankenlandschaft heute sieht bereits heute deutlich anders aus als jene vor zwanzig Jahren. Sie wird sich in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren jedoch weiter stark verändern. Ich sehe im Rahmen dieses Prozesses zwei grundsätzliche Bankentypen sich herausbilden: größere paneuropäische und globale Banken und kleinere regionale Spieler und für beide ist Platz. Das Bankensystem kommt traditionell aus einem rechtlich geschützten Umfeld. Liberalisierung hat in diesem Bereich erst relativ spät eingesetzt. Banken haben daher Bedenken vor dieser Entwicklung. Es geht darum, diese Bedenken zu überwinden und die fortschreitende finanzielle Integration als Chance zu begreifen, da ich überzeugt bin, dass es eine Zukunft für beide Arten von Banken gibt.

Während die Integration der Finanzmärkte in Europa schon fortgeschritten ist, ist weitere Konvergenz und Integration vor allem in den Bereichen des Kundengeschäfts, der Finanzinfrastruktur, sowie der Aufsichtspraxis und des Rechtsrahmens gefordert. Diese Aspekte möchte ich heute mit Ihnen betrachten. Dabei werde ich auch explizit auf den Beitrag der EZB und des gesamten Eurosystems in diesem Prozess zunehmender Finanzintegration eingehen.

2. Der Integrationsstand des europäischen Finanzsystems

Im Folgenden werde ich einen Überblick über den Integrationsstand des europäischen Finanzsystems geben. Ich werde hierbei nach den drei Komponenten des Finanzsystems unterscheiden, nämlich den Finanzmärkten, den Instituten und der Finanzinfrastruktur. Mein Vergleichsmaßstab für die finanzielle Integration in Europa ist der Integrationsstand des US-amerikanischen Finanzsystems. Natürlich sind Vergleiche mit den Vereinigten Staaten nicht unproblematisch aufgrund der spezifischen Eigenschaften des jeweiligen Sektors. Dennoch ist der Blick über den Atlantik aus zweierlei Gründen sinnvoll. Erstens, es gibt gewisse Parallelen im Zeitpunkt und Ablauf der Liberalisierung des Bankensektors zwischen Amerika und Europa. Es daher interessant, inwiefern sich die Liberalisierung auf die ursprünglich sektoral und geographisch fragmentierten Märkten in den beiden Regionen ausgewirkt hat. Zweitens, Europas Banken stehen im globalen Markt mit den großen amerikanischen Banken, die sich bereits verstärkt im europäischen Markt engagieren. Der Vergleich mit den USA ist insofern nicht nur akademischer Natur, sondern gibt auch Auskunft darüber, wie die europäischen und amerikanischen Banken den jeweiligen Integrationsprozess für sich genutzt haben.

2.1 Integration der Finanz- und Bankenmärkte

Vor nur zwei Wochen hat die EZB erstmals eine Reihe von Indikatoren für den Stand der Integration der Finanz- und Bankenmärkte im Euroraum veröffentlicht. Unsere Befunde lassen sich zusammenfassen wie folgt.

Insgesamt hat der Euro zweifellos als Katalysator der Finanzmarktintegration gewirkt, doch der Grad der Integration ist in jedem Marktsegment ein anderer. Er ist höher in den Marktsegmenten, die der gemeinschaftlichen Geldpolitik näher stehen, insbesondere am Geldmarkt. Dort haben wir eine fast vollständige Integration erreicht, unter anderem dank der Errichtung der erforderlichen gesamteuropäischen Zahlungsinfrastruktur, des TARGET-Systems.

Auch die Integration der Anleihemärkte ist erheblich vorangekommen. Bei den Renditen auf Staatsanleihen ist eine deutliche Konvergenz zu erkennen; sie reagieren nun hauptsächlich auf Schocks und Nachrichten, die den gesamten Euroraum betreffen. Der Markt für Unternehmensanleihen im Euroraum ist in den letzten Jahren beträchtlich gewachsen und hat sich verfünffacht auch weitgehend integriert in dem Sinne, dass das Emissionsland für Renditedifferenzen nur noch von marginaler Bedeutung ist.

An den Aktienmärkte in Europa ist es ein langsamer und mühsamerer Prozess, die Fragmentierung zu überwinden. Dennoch gibt es ermutigende Anzeichen zunehmender Integration; so ist das sogenannte home bias in den Aktienbeständen von Investment- und Pensionsfonds deutlich zurückgegangen, und die Aktienkurse reagieren innerhalb des gesamten Euroraums homogener auf geldpolitische Signale.

Im Bankensektor ist das Tempo der Integration uneinheitlich. Im Großkundengeschäft und bei Kapitalgeschäften ist die Integration recht fortgeschritten, im Privatkundengeschäft hingegen kommt sie nur schleppend voran. Zum Teil liegt dies an den unterschiedlichen Merkmalen des Wettbewerbs in diesen Segmenten des Marktes für Finanzdienstleistungen. Kundennähe, die Beziehung zwischen Banken und ihren Kunden sowie der Zugang zu Informationen spielen im Privatkundengeschäft eine entscheidende Rolle, während sie im Investment Banking und für Bankgeschäfte mit Großunternehmen weniger zentral sind.

Insgesamt bedeutet der eher mäßige Fortschritt der Integration im Bankensektor, dass nach wie vor länderspezifische Unterschiede bei den Zinssätzen für Bankkredite und –guthaben bestehen. Diese Unterschiede spiegeln länderspezifische regulatorische Rahmenbedingungen, Praktiken und Produktmerkmale wider, und sie führen zu Unterschieden bei den Besicherungsniveaus, den durchschnittlichen Laufzeiten und der Dauer der Zinsbindung. Besonders im Privatkundengeschäft bewirkt der niedrige Integrationsgrad, dass sich Änderungen der Leitzinsen uneinheitlich auf die Zinsen im Privatkundengeschäft auswirken.

Hier möchte ich einige kurze Bemerkungen über einen wichtigen Privatkundenmarkt anschließen – den europäischen Hypothekenmarkt. Wie wichtig dieses Marktsegment ist, zeigt schon seine Größe: ein Umlaufvolumen von über 4 Billionen EUR an Hypothekenkrediten für Wohneigentum in der EU bzw. rund 40% des BIP der EU.

Die mangelhafte Integration verursacht Kosten für die Privathaushalte aufgrund höherer Zinsen und der fehlenden Verfügbarkeit von Produkten, während Emittenten und Anlegern Nachteile durch nicht realisierte Skalenerträge und höhere Finanzierungskosten entstehen.

Im Vergleich mit den Zinssätzen innerhalb der USA sind die Hypothekenzinsen im Euroraum insgesamt heterogener. Selbst wenn man den Vergleich auf die fünf aktivsten US-Märkte beschränkt, betrug die durchschnittliche Standardabweichung bei zehnjährigen Hypothekenzinsen zwischen den Ländern des Euroraums seit Januar 2003 rund 50 Basispunkte, die der Festzinsen über 15 Jahre in den USA hingegen nur rund 4 Basispunkte. Dies bedeutet, dass Verbraucher in den einzelnen Ländern des Euroraums viel unterschiedlichere Zinsen zahlen als in den einzelnen Bundesstaaten der USA – im dargestellten Fall längerer Laufzeiten ist der Unterschied zwischen den Zinssätzen zehnmal größer!

Dass die Zinsen für den Erwerb von Wohneigentum zwischen den Ländern des Euroraums so unterschiedlich sind, liegt vielleicht zum Teil an Unterschieden in der Finanzierungsstruktur von Hypothekenbanken im Euroraum, die sich wahrscheinlich darauf auswirken, welche Produkte angeboten werden. Auch im Hinblick auf Finanzierungspraktiken ist der Hypothekenmarkt im Euroraum weit stärker fragmentiert; sie variieren von der Einlagenfinanzierung über hypothekarisch gesicherte Schuldverschreibungen bis zu hypothekarisch unterlegten Wertpapieren. Weitere mögliche Ursachen für Abweichungen der Hypothekenzinsen innerhalb des Euroraums sind länderspezifische Produktmerkmale und Kundenpräferenzen (ein Beispiel hierfür sind die unterschiedlichen Laufzeiten und Beleihungssätze), aber auch regulatorische Unterschiede.

2.2 Integration der Finanzinstitute

Auch die Struktur des Bankensektors kann dazu beitragen, die aktuelle Situation zu erklären. Der europäische Bankensektor hat sich in jüngster Zeit erheblich konsolidiert, und die Bankenmärkte in den einzelnen Ländern der EU sind in ihren Marktstrukturen recht ähnlich geworden, nicht zuletzt weil der Euro für mehr grenzüberschreitende Transparenz gesorgt hat. Ich möchte das europäische Bankensystem kurz mit dem der USA vergleichen, das allgemein als stärker integriert gilt.

Zu Beginn der Neunzigerjahre erlebten sowohl die EU als auch die USA tiefgreifende regulatorische Änderungen für ihre Bankensysteme. In den USA erlaubte der „Interstate Banking and Branching Efficiency Act“, auch Riegle-Neal-Act genannt, landesweit Bankgeschäfte und Zweigstellen über Grenzen von Bundesstaaten hinweg. In Europa trat die Zweite Bankenrechtskoordinierungsrichtlinie in Kraft, die es Finanzinstituten erlaubt, in jedem EU-Mitgliedstaat ohne zusätzliche Genehmigung Zweigniederlassungen zu unterhalten und Finanzdienstleistungen zu erbringen.

Beide Änderungen waren von der Überzeugung motiviert, dass die Liberalisierung der jeweiligen Bankenmärkte ihre Integration fördern und ihrer Effizienz und Rentabilität zugute kommen werde.

Ohne Zweifel kam es in der Folge dieser regulatorischen Änderungen in beiden Bankensektoren zu Konsolidierungsprozessen. Als Erstes fällt ins Auge, dass das Tempo der Konsolidierung fast identisch ist. Betrachtet man die Anzahl der Kreditinstitute im Euroraum insgesamt, so ist diese von rund 8 700 im Jahr 1997 auf 6 400 im Jahr 2004 zurückgegangen. In den Vereinigten Staaten ist die Zahl der Geschäftsbanken von über 11 000 im Jahr 1997 auf ca. 8 000 im Jahr 2004 gefallen.

Das Muster der Konsolidierungsprozesse weist Ähnlichkeiten, aber auch Unterschiede auf. In beiden Wirtschaftsräumen herrscht noch die Konsolidierung über Grenzen von Bundesstaaten bzw. Mitgliedsländern vor, und Expansion betrifft vorwiegend benachbarte Gebiete.

Dennoch stieg der Anteil der Fusionen über die Grenzen von US-Bundesstaaten hinweg von unter 5% vor dem Riegle-Neal-Act auf rund 30% in den Jahren danach. In Europa gab es hingegen recht wenige grenzüberschreitende Fusionen.

Die Präsenz großer, gesamteuropäischer Bankenkonzerne durch Zweigstellen und Tochterinstitute in EU-Ländern ist tatsächlich relativ begrenzt. Der durchschnittliche Anteil der Zweigstellen und Töchter ausländischer Institute am Bankenmarkt des Euroraums beträgt nur etwa 15%. Aus der Gesamtperspektive des Euroraums hemmt der fehlende Fortschritt in der Schaffung gesamteuropäischer Banken die Realisierung von Skalenerträgen und blockiert die Nutzeffekte gestiegener Effizienz innerhalb der Wirtschaft der EU.

Stärkere Finanzintegration ermöglicht die folgenden Chancen für den Bankensektor. Zum einen erweitert Integration die Geschäftsmöglichkeiten der einzelnen Institute. Wenn man annimmt, dass die effizienteren Institute auf Kosten der weniger effizienten Banken Marktanteile gewinnen, können insgesamt Effizienzgewinne realisiert werden.

Des Weiteren kann eine breitere Risikodiversifizierung Effizienzgewinne bringen. Nimmt man an, dass Märkte sich im Hinblick auf Konjunkturzyklen und Branchenstrukturen unterscheiden, so verbessert die geografische Diversifizierung der Kreditvergabe das Risiko-Ertragsprofil; und die Diversifizierung von Einlagen verringert das Liquiditätsrisiko.

Schließlich bieten größere Märkte aufgrund geografischer Diversifizierung Effizienzgewinne durch die Realisierung von Größen- und Verbundvorteilen.

Obwohl es aufgrund einiger Eigenschaften des europäischen Bankensektors schwierig ist, aussagekräftige Vergleiche der Rentabilität der Banken sowie von Kostenindikatoren innerhalb der EU und mehr noch zwischen Aggregaten von Banken innerhalb der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten anzustellen, möchte ich einige Indikatoren aufzeigen.

Zudem wird aus einem Vergleich zwischen den EU-Ländern sowie mit den Vereinigten Staaten ersichtlich, dass im europäischen Bankensektor wahrscheinlich „Überkapazitäten“ bestehen, weil es zu viele kleine Banken gibt, die nicht in der Lage sind, Größenvorteile zu gewährleisten, weil es eine zu stark ausgeprägte Bankeninfrastruktur gibt (z. B. das Bankennetz) und weil die Beschäftigungsniveaus vergleichsweise hoch sind.

Die Daten scheinen darauf hinzudeuten, dass die US-amerikanischen Banken rentabler sind als die Banken in der EU. Dies ist eine Herausforderung für den Bankensektor in der EU, da die US-amerikanischen Banken direkt mit den europäischen Banken in Konkurrenz treten und zunehmend am europäischen Markt aktiv werden.

Das Bankengewerbe ist aufgerufen, sich um eine Verbesserung des Effizienzniveaus zu bemühen und die Vorzüge einer weiteren Integration zunutze zu machen. Innovation und Kreativität sind erforderlich, um ein gutes Rentabilitätsniveau der EU-Banken sowie eine hohe Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Ein gutes Rentabilitätsniveau sowie eine hohe Kundenzufriedenheit werden es den europäischen Banken ermöglichen, erfolgreich mit global agierenden Banken zu konkurrieren.

2.3 Integration der Finanzinfrastruktur

Nun möchte ich den Integrationsstand der Finanzinfrastruktur kurz zusammenfassen, indem ich die Zahl der Infrastruktursysteme im Euroraum und in den USA miteinander vergleiche.

Bei den Großbetrags-Zahlungssystemen ist die Integration meines Erachtens fast perfekt. Der Konsolidierungsprozess hat eine Konvergenz zu einer effizienten Infrastruktur unterstützt, die der in den USA ähnelt.

Im Massenzahlungsverkehr hingegen ist die heutige Situation nicht anders als vor 1999. Im Vergleich mit den USA bietet das Euro-Währungsgebiet hier eindeutig noch Raum für eine weitere Konsolidierung der Infrastruktur. Auch bei den Wertpapier-Abwicklungssystemen, wo sich bereits eine gewisse Konsolidierung vollzogen hat, besteht gegenüber den USA noch Nachholbedarf. Diese Punkte werde ich noch näher ausführen.

3. Instrumente zur Förderung der europäischen Finanzintegration

Welche Faktoren bestimmen den Prozess der europäischen Finanzintegration?

Finanzintegration ist in erster Linie ein marktinduzierter Prozess. Tiefere Finanzintegration kann den Finanzinstituten bessere Möglichkeiten bieten, ihre jeweiligen Risiken zu diversifizieren und Skalenerträge zu realisieren.

Darüber hinaus sehe ich es generell als Grundaufgabe der öffentlichen Instanzen, einen Rahmen zu schaffen, in dem alle potenziellen Marktteilnehmer an einem Markt für bestimmte Finanzinstrumente oder -dienstleistungen einem einzigen Regelwerk unterstehen, wenn sie mit diesen Finanzinstrumenten oder –dienstleistungen handeln wollen, gleichen Zugang zu diesen Instrumenten oder Leistungen haben und gleich behandelt werden, wenn sie am Markt operieren.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Grünbuch der Europäischen Kommission zur Finanzdienstleistungspolitik für die nächsten fünf Jahre verweisen, in das auch die Ansichten des Eurosystems eingeflossen sind. Das Eurosystem unterstützt die allgemeine politische Orientierung des Grünbuchs: In erster Linie geht es nun darum, den rechtlichen Rahmen für Finanzdienstleistungen, der größtenteils durch die Umsetzung des FSAP in den letzten Jahren eingeführt wurde, zu konsolidieren und konsistent umzusetzen. Auch die angeregte „bessere Regulierung“ auf der Grundlage von Offenheit und Transparenz der politischen Entscheidungsprozesse sowie empirisch begründeter Initiativen unterstützen wir in vollem Umfang. Schließlich möchte ich auch die Notwendigkeit betonen, eine aufsichtliche Konvergenz und eine wirksame Interaktion zwischen den Instanzen des Herkunftslandes und des Aufnahmelandes zu erreichen. Es ist wichtig, dass eine robuste und konsistente Koordination zwischen Herkunfts- und Aufnahmeland für die betroffenen Finanzkonzerne entwickelt wird, die einerseits eine wirksame Bankenaufsicht gewährleistet und andererseits die Compliance-Kosten verringert.

Dem stärkeren globalen Wettbewerb entspricht ein verstärkter internationaler Dialog. Der im Jahr 2002 begonnene Dialog über Finanzmarktregulierung zwischen EU und USA soll z.B. ein besseres gemeinsames Verständnis der Regulierungsprinzipien fördern; beide Seiten haben dabei das Ziel, durch die Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung, Äquivalenz und Konvergenz einen effizienteren globalen Markt zu erreichen. Unter den Themen dieses Dialogs möchte ich nur die Konvergenz oder Äquivalenz der Internationalen Rechnungslegungsstandards und allgemeiner die Schaffung eines einfachen Rahmens für transatlantische Compliance nennen, z.B. optimale Verfahren (best practices) für die Unternehmensführung (corporate governance).

4. Rolle und Beiträge der EZB – ausgewählte Beispiele

Nachdem ich nur einige große politische Initiativen der EU angesprochen habe, komme ich jetzt zu den Beiträgen der EZB und der nationalen Zentralbanken zur Förderung der europäischen Finanzintegration. Ich werde mich auf einige ausgewählte Beispiele beschränken.

4.1 Zentralbank-Dienstleistungen

Erstens können wir Zentralbank-Dienstleistungen erbringen, die der Finanzintegration förderlich sind.

TARGET

Die Einführung von TARGET und seiner nächsten Generation TARGET2 ist ein gutes Beispiel für die führende Rolle des Eurosystems bei der Integration der europäischen Großbetrags-Zahlungsinfrastruktur. Schon TARGET1 hat erheblich zur Finanzintegration beigetragen, da es die Übertragbarkeit von Liquidität und folglich die reibungslose Durchführung der gemeinsamen Geldpolitik gewährleistet.

Die TARGET-Zahlen sprechen für sich. Die Entwicklung des Erfolgs von TARGET beruht auf einer kontinuierlichen Zunahme sowohl der inländischen als auch der grenzüberschreitenden Zahlungen. Am spektakulärsten ist die Summe der täglich über TARGET abgewickelten Zahlungen: über 1,7 Billionen Euro. Damit ist es neben Fedwire in den USA das größte Zahlungssystem der Welt geworden.

TARGET2 wird die Finanzintegration in mehrfacher Hinsicht weiter verbessern. Die Konsolidierung der technischen Infrastruktur von TARGET wird ein gesundes Gleichgewicht zwischen höherer Kosteneffizienz und einem harmonisierten Leistungsniveau schaffen, das Chancengleichheit für die Banken in ganz Europa gewährleistet. Die Einführung einer einheitlichen Preisstruktur für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen wird dies unterstützen. Darüber hinaus wird TARGET2 allen Nutzern neue Leistungsmerkmale bieten, mit denen Banken ihre Euro-Liquiditätssteuerung besser integrieren können. Zudem wird TARGET2 seinen Nutzern den Vorteil konsolidierter Informationen bringen. Bisher konnte die Hauptniederlassung eines Instituts nicht alle Informationen sehen, über die ihre verschiedenen Zweigniederlassungen verfügten; doch TARGET2 wird es ermöglichen, alle Daten von einem einzigen Standort aus automatisch zu überwachen und zu verarbeiten. Ich bin zuversichtlich, dass Europa mit TARGET2 nicht nur das größte, sondern auch das modernste Zahlungssystem der Welt haben wird.

Das Korrespondenzzentralbank-Modell

Ich möchte noch einen Bereich ansprechen, wo die EZB die weitere Integration der Infrastruktur durch die Erbringung von Zentralbank-Dienstleistungen fördert. Im aktuellen Rahmen können Partner durch zwei Hauptkanäle grenzüberschreitend Sicherheiten für Kreditgeschäfte mit dem Eurosystem übertragen: seit 1999 das Korrespondenzzentralbank-Modell (CCBM) und daneben zugelassene Verbindungen zwischen Wertpapier-Abwicklungssystemen. Wie die Grafik zeigt, steigt bei den Partnern in den letzten Jahren die Tendenz, inländische durch ausländische Sicherheiten zu ersetzen. Im Jahr 2004 betrug der Anteil der grenzüberschreitenden Sicherheiten am Gesamtwert aller Sicherheiten 41% – gegenüber nur 16% im Jahr 2001.

Das einheitliche Sicherheitenverzeichnis

Auch mein nächstes Beispiel bezieht sich auf die Verwendung von Sicherheiten. Wie Sie wissen, hat sich der EZB-Rat im letzten Jahr darauf verständigt, das bestehende, zwei Kategorien von notenbankfähigen Sicherheiten umfassende System schrittweise durch ein einheitliches Sicherheitenverzeichnis zu ersetzen. Ein solches Sicherheitenverzeichnis zielt darauf ab, die Wettbewerbsgleichheit im Euro-Währungsgebiet zu stärken, die Gleichbehandlung der Geschäftspartner und Emittenten weiter voranzutreiben und die Transparenz des Sicherheitenrahmens insgesamt zu erhöhen. Die Entscheidung für das einheitliche Verzeichnis im Sicherheitenrahmen unterstreicht auch die Entschlossenheit, die Finanzintegration zu fördern.

Eine der zentralen Herausforderungen bei der Einführung des einheitlichen Sicherheitenverzeichnisses für das Eurosystem ist die Entwicklung eines Rahmenwerks für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem (Eurosystem Credit Assessment Framework, ECAF), um Schuldner im Kontext des einheitlichen Verzeichnisses angemessen zu bewerten. In seinem endgültigen Umfang wird das einheitliche Sicherheitenverzeichnis eine Vielzahl an Schuldinstrumenten umfassen, z.B. Staatsanleihen, Pfandbriefe, Bankkredite usw. Das ECAF wird konsistente Ergebnisse für alle diese Anlagekategorien liefern und eine Abdeckung des gesamten Euroraums garantieren müssen. Um dies leisten zu können, wird das künftige ECAF daher vier gleich gewichtete Quellen für Bonitätsbeurteilungen umfassen: auf solche Beurteilungen spezialisierte, externe Institutionen; die internen Bonitätsprüfungssysteme von NZBen; interne, auf Ratings basierende Systeme von Kontrahenten und Rating-Instrumentarien von Dritten. Dadurch wird das ECAF nicht nur auf einzigartige und innovative Weise verschiedene Bonitätsbeurteilungen kombinieren, sondern dabei auch die Integration verschiedener Instrumentarien zur Bonitätsprüfung fördern – im Hinblick auf Vergleichbarkeit wie auf Kompatibilität.

Die Verwaltung von Währungsreserven

So, wie die Banken Europas bestrebt sind, von der Integration zu profitieren, sucht auch das Eurosystem als Organisation die Ausübung seiner Funktionen effektiv zu gestalten. Ich möchte kurz einige Änderungen in der Organisation der Verwaltung der EZB-Währungsreserven darstellen, die mit Beginn des nächsten Jahres eingeführt werden.

Die Verwaltung der Währungsreserven der EZB gliedert sich in das strategische Reservenmanagement, das die EZB in Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken durchführt und das in Beschlüssen des EZB-Rates sowie des Direktoriums der EZB gipfelt, und das operationelle Management, für das die nationalen Zentralbanken zuständig sind. Was insbesondere das Letztere betrifft, so verwaltet derzeit jede NZB einen Teil des US-Dollar- und des Yen-Portfolios der EZB.

Mit Blick auf die künftige Erweiterung des Euroraums hat der EZB-Rat für das operationelle Management einige Änderungen beschlossen. So können NZBen künftig auf das operationelle Management eines Teils der EZB-Währungsreserven verzichten. Auch werden NZBen nicht mehr notwendigerweise sowohl Dollar- als auch Yen-Portfolios verwalten. Mit anderen Worten, es wird eine Spezialisierung unter den NZBen in Bezug auf die Währung der verwalteten Portfolios geben.

Dies ist ein Beispiel dafür, wie das Eurosystem den Herausforderungen der Erweiterung des Euroraums begegnet, indem es Effektivität und Effizienz mit Dezentralisierung kombiniert.

4.2 Wegbereiter für Aktivitäten des privaten Sektors

Ich denke, dass sowohl TARGET als auch die Spezialisierung innerhalb der Verwaltung unserer Währungsreserven Beispiele wirksamer Zusammenarbeit zwischen Zentralbanken sind. Ich denke aber auch, dass diese Zusammenarbeit zwischen Instanzen, die miteinander konkurrieren, nicht immer einfach ist.

Dies bringt mich zur nächsten Kategorie der Beiträge der EZB zum Prozess der europäischen Finanzintegration: Die EZB kann als Wegbereiter für Aktivitäten des privaten Sektors wirken, indem sie kollektives Handeln unterstützt und Hilfe zur Überwindung möglicher Koordinationsprobleme leistet.

SEPA-Initiative

Hier möchte ich den Bereich der Massenzahlungen erwähnen, genauer das Projekt einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA), eine Initiative des europäischen Bankensektors unter der Führung des European Payments Council (EPC). Zwar wurden die Preise für die Endkunden homogenisiert, doch das Leistungsniveau lässt sich durch Gesetzgebung nicht beeinflussen. Ein wirklicher SEPA wird daher erst erreicht sein, wenn Zahlungen von einem einzigen Bankkonto und mit einem einzigen Zahlungsinstrumentarium geleistet werden können, so einfach und sicher wie heute inländische Zahlungen. Im Bankensektor wird derzeit intensiv daran gearbeitet, innerhalb des vorgeschlagenen Zeitplans gesamteuropäische Zahlungsinstrumente und eine „SEPA-gerechte“ Infrastruktur zu entwickeln.

Die EZB begrüßt den EPC als Projektführung für den SEPA, da Marktteilnehmer oft in der besten Position sind, um die geeignetsten Lösungen für die Entwicklung von Standards zu finden. Die EZB unterstützt diesen Prozess, indem sie als Wegbereiter fungiert, um das Koordinationsproblem und die daraus resultierende Blockierung zu beheben, die Banken droht, wenn sie allein agieren müssen. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen einige Beispiele dafür geben, wie die EZB wirksame Hilfe geleistet hat, um das Projekt SEPA voranzubringen. Erstens durch die Festsetzung einer ersten Frist, für „SEPA für die Bürger“, schon im Jahr 2008: Dann sollten Banken in der Lage sein, neben nationalen Instrumenten auch SEPA-Zahlungsinstrumente für die Abwicklung nationaler Zahlungen anzubieten. Zweitens durch den Aufbau eines Dialogs mit SEPA-Endnutzern, um zu verstehen, was Verbraucher, KMU, Händler und Unternehmen erwarten, und diese Erwartungen ins Gespräch zu bringen. Drittens durch die Organisation hochrangiger Bankentreffen auf der Ebene der Geschäftsführung, um zu gewährleisten, dass die Entscheidungsträger auch mit den nötigen Investitionen zum SEPA beitragen.

STEP Initiative

Auch im Kontext der STEP-Initiative, die vom ACI ins Leben gerufen wurde – der Finanzmarktorganisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Fragmentierung der europäischen Märkte für kurzfristige Wertpapiere zu überwinden – dient die EZB als Wegbereiter. Die Märkte für kurzfristige Wertpapiere in Europa sind nach wie vor recht fragmentiert in mehrere Inlandsmärkte und den internationalen Markt für Euro Commercial Paper (ECP). Die STEP-Initiative fördert mit Hilfe der STEP-Marktkonvention, deren Standards die Marktakteure freiwillig einhalten sollen, die Konvergenz der vorherrschenden Standards und Praktiken an den fragmentierten europäischen Märkten für kurzfristige Wertpapiere. Die EZB hat beschlossen, die Einführung eines STEP-Siegels während einer zweijährigen Anlaufzeit zu unterstützen sowie unter bestimmten Bedingungen STEP-Renditenindizes und Volumenstatistiken zu erstellen und zu veröffentlichen.

4.3 Beratung zum regulatorischen und gesetzgeberischen Rahmen und zur Normenbildung

Abschließend komme ich zu einer weiteren Tätigkeit: der Beratung bei der Gestaltung des regulatorischen Rahmens. Die Entwicklung eines geeigneten rechtlichen Rahmens ist ein schwieriges, aber sehr wichtiges Unterfangen. Hier darf ich einen anderen Bericht aus den ersten Jahrzehnten der europäischen Integration zitieren:

Active participation by the various types of financial institutions in the creation of a European capital market may be hampered by the rules under which they operate and the supervisory controls to which they are subjected. The differences in these rules and controls are, moreover, liable to distort competition and therefore constitute an obstacle to the process of integration.“[2]

Obwohl wir hinsichtlich Konvergenz und Harmonisierung einiges erreicht haben, ist diese Einschätzung von 1966 für die heutige Situation immer noch gültig.

Im Bereich der Finanzmarktinfrastrukturen diskutiert die EZB zum Beispiel seit mehreren Jahren mit anderen Regulierungsinstanzen und Marktteilnehmern über das künftige Rahmenwerk für Wertpapierabwicklungen und zentrale Kontrahenten. Die mögliche Vermischung regulatorischer Notwendigkeiten und geschäftlicher Interessen innerhalb einer Institution macht den Fortschritt in diesem Bereich äußerst schwierig. Durch die Entwicklung einer langfristigen Vision für dieses Problem und eines Kooperationsrahmens mit anderen Instanzen (einschließlich der Kommission) können hoffentlich weitere Verbesserungen erzielt werden.

Insgesamt veranschaulichen alle diese Beispiele die Tätigkeit der EZB für die Finanzintegration. Ich spreche von ihnen, nicht weil sie für die bedeutendsten Initiativen in diesem Bereich halte, sondern um das übergeordnete Prinzip zu unterstreichen, dass öffentliche Instanzen dazu beitragen können, den Weg zu mehr Integration zu ebnen – dass es aber im Wesentlichen Sache des Marktes ist, die Chancen zu nutzen, die die Integration bietet.

4. Schlussbemerkungen

Meine Damen und Herren,

Lassen sie mich abschließend zusammenfassen: Es fehlt in Europa nicht an der klaren Vision eines einheitlichen Marktes für Finanzdienstleistungen. Was brauchen ist das Verständnis für die Tatsache, dass es im ureignen Interesse der europäischen Banken ist, diese Vision Realität werden zu lassen. Nur im Rahmen europäischer Integration und grenzüberschreitender Konsolidierung kann Europas Finanzsektor dauerhaft im globalen Wettbewerb erfolgreich bestehen. In den letzten Jahren sind bereits wichtige Fortschritte erzielt worden und weitere Initiativen ergriffen. Dennoch ist es wichtig, dass die Politik, aber auch vor allem auch die Wirtschaft, ihre Anstrengungen verstärkt und die wirtschaftliche Integration Europa vorantreibt.

Wirtschaftliche Integration steht dabei im Zusammenhang mit politischer Integration. Es gibt zur Zeit einige Zweifel an der politischen Integration Europas - Stichworte: Ablehnung der Verfassung in den Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Können diese politischen Zweifel auch die wirtschaftliche und finanzielle Integration behindern? Ich denke nein. Wie ich dargelegt habe, wird Finanzintegration in erster Linie durch die Marktkräfte vorangetrieben, die Risiken besser diversifizieren und Skalenerträge realisieren können.

Und ich möchte einen Schritt weitergehen. Ich bin davon überzeugt, dass Finanzintegration in Europa auch der politischen Integration dienlich ist. Konkrete Beispiele hierfür sind das Bestreben, den Verbraucher nicht mehr mit den heute immer noch höheren Kosten für grenzüberschreitende Zahlungen gegenüber Inlandszahlungen zu konfrontieren. Oder die erforderliche Integration der europäischen Hypothekenmärkte, die ich erwähnt habe, die mit sich bringt, dass der Verbraucher in einem europäischen Land nicht schlechtere Hypothekenkonditionen und eine kleinere Produktauswahl zur Verfügung hat als in einem anderen.

Ich bin mir bewusst, dass Finanzintegration nicht das Wundermittel zur Lösung aller Probleme in Europa sein kann. Aber es spielt eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung des europäischen Finanzsektors und für das Wirtschaftswachstum in Europa im allgemeinen. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken liefern hierzu ihren Beitrag. Helfen auch Sie, die Finanzmarktakteure, die Aussichten auf verstärkte Finanzintegration, ein höheres Wirtschaftswachstum und letztendlich auch eine fortgeschrittene politische Einheit in Europa wahr werden zu lassen.

Lassen Sie mich mit einem weiteren Zitat eines großen Luxemburgers schließen: Kaiser Sigismund (1368-1437) ist zusammen mit seinem Vater Karl IV. (1316-1378) einer der großen spätmittelalterlichen Kaiser des römisch-deutschen Reiches, die das Haus Luxemburg hervorgebracht hat. Sigismund ist bekannt als wichtiger Reichs- und Kirchenreformer. In einem großen Reich mit zahlreichen internen Interessengegensätzen konnte er diese Reformen nur mit geschickter Diplomatie und überzeugenden Argumenten durchsetzen. Von ihm stammt der Satz: „Wer nicht übersehen und überhören kann, taugt nicht zum Regieren.“ Ich will hier mitnichten einem mittelalterlichen Machiavellismus das Wort reden, ich denke nur, dass wir zur Erfüllung der Vision eines einheitlichen Marktes für Finanzdienstleistungen einen Blick für das Große und Ganze brauchen. Es geht darum Europe fit für den globalen Wettbewerb zu machen. Da ist das Pochen auf die Beibehaltung nationaler Vorteile und geschützter Marktpositionen kontraproduktiv. Lassen Sie uns stattdessen gemeinsam für ein integriertes Europa eintreten. Nutzen Sie die Chance die ein integriertes Europa bietet.

  1. [1] Bericht an Rat und Kommission über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft - "Werner-Bericht", Sonderbeilage zum Bulletin 11 - 1970, S. 9.

  2. [2] European Economic Community Commission (1966): The Development of a European Capital Market, Report of a Group of experts appointed by the EEC Commission, S. 31.

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