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Welche Rolle kommt den Zentralbanken bei der Bankenaufsicht zu?

Rede von Gertrude Tumpel-Gugerell, Mitglied des Direktoriums der EZB
Einleitende Bemerkungen in der Podiumsdiskussion
ZEIT Konferenz „Finanzplatz: Menschen und Entscheidungen“
8. September 2008, Frankfurt am Main

Die EZB hat bereits im Jahr 2001 zu der Rolle, die Zentralbanken bei der Finanzaufsicht spielen können, Stellung genommen. Damals waren einige Länder im Begriff die Aufsichtsfunktion, die zuvor Aufgabe der Zentralbanken gewesen war, auf unabhängige Stellen zu übertragen. Bereits damals war die Botschaft der EZB: Zentralbanken müssen eng mit den Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, wenn sie nicht selber die Aufsichtsfunktion wahrnehmen.

Die Meinung der EZB damals, die bis heute nicht an Gültigkeit eingebüßt hat – war, dass es keine optimalen Regelungen für die Organisation der Bankenaufsicht auf nationaler Ebene gibt, also kein „bestes“ Modell existiert. Abhängig von den jeweiligen Umständen können alle organisatorischen Modelle – die nach Sektoren gegliederte Aufsicht, die zielorientierte Aufsicht („supervision by objectives“) oder die in einer Stelle gebündelte Aufsicht – grundsätzlich gut funktionieren oder aber fehlschlagen. Unabhängig vom jeweiligen Modell ist es jedoch wichtig, dass die Zentralbanken und die Aufsichtsfunktion sehr eng und reibungslos zusammenarbeiten.

Hat die Erfahrung mit den Finanzmarktunruhen zu neuen Erkenntnissen in diesem Bereich geführt? Das ist mit Sicherheit der Fall. Generell haben die Finanzmarktturbulenzen eindeutig bestätigt, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken und den Bankenaufsichtsbehörden ist; dies kommt auch in der entsprechenden Empfehlung des Forums für Finanzmarktstabilität zum Ausdruck. Die Finanzmarktunruhen haben in gewisser Weise dazu beigetragen aufzuzeigen – und das ist neu –, in welchen Bereichen die Zusammenarbeit verstärkt werden muss.

Was zunächst den Bereich Überwachung und Bewertung der Risiken für die Finanzstabilität betrifft, so können die Zentralbanken vom erweiterten Zugriff auf die Informationen und die Expertise der Aufsichtsbehörden profitieren und somit die Risiken und Schwachstellen in Bezug auf das Finanzsystem in seiner Gesamtheit besser verstehen. Gleichzeitig stellt sich ganz klar auch die Frage, wie man das Ergebnis der Bewertung der Finanzstabilität in aufsichtliche Maßnahmen umsetzt. Im Grunde besteht Einigkeit in dem Punkt, dass die zuständige Aufsichtsbehörde im Fall, dass die Zentralbank ein ernsthaftes Risiko für die Finanzstabilität feststellt, in der Lage sein sollte zu handeln. Daher muss Kommunikation in beide Richtungen existieren: von der Zentralbank zu den Aufsichtsbehörden und von den Aufsichtsbehörden zu den Zentralbanken im jeweiligen gesetzlichen Rahmen.

Was zweitens das Thema Liquidität anbelangt, ist mit Sicherheit noch eine engere Zusammenarbeit zwischen den beiden Stellen möglich. Ein erweiterter Zugriff auf die Informationen und die Expertise der Aufsichtsbehörden käme den Zentralbanken bei ihrer Aufgabe, stabile Geldmärkte zu gewährleisten, zugute. In diesem Zusammenhang wäre beispielsweise der Zugang zu Informationen über die in den Liquiditätsnotfallplänen der Banken vorgesehenen Finanzmittel von Nutzen. Gleichzeitig könnten die Aufsichtsbehörden von den Informationen der Zentralbanken profitieren, über welche diese aufgrund ihrer Rolle im Geldmarkt verfügen.

Drittens ist im Bereich des Managements und der Bewältigung von Krisen, je nach Art und Merkmalen der Krise, eine enge Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken und den Aufsichtsbehörden vonnöten. Bei der Bereitstellung von Liquiditätshilfen im Notfall – der so genannten Lender of Last Resort-Rolle der Zentralbanken - handelt es sich ganz eindeutig um einen Fall, bei dem die Zentralbanken für die Entscheidungsfindung auf Informationen vonseiten der Aufsichtsbehörden angewiesen sind. Meiner Meinung nach stellt das jüngste Memorandum of Understanding über die Kooperation im Hinblick auf die Finanzstabilität, das von den Zentralbanken, Aufsichtsbehörden und Finanzministerien der EU im Juni 2008 unterzeichnet wurde, einen wichtigen Schritt nach vorn dar.

Schließlich haben die Finanzmarktturbulenzen deutlich gezeigt, dass das Zusammenspiel von makroökonomischen Entwicklungen und Regulierung noch stärker betrachtet werden muss. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen während des gesamten Konjunkturzyklus adäquate Kapital- und Liquiditätspuffer gewährleisten. In dieser Hinsicht müssen die tatsächlichen Auswirkungen der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung sehr genau beobachtet werden. Neue Forschungsarbeiten schlagen z.B. Maßnahmen wie private Versicherungen für den Fall eines höheren Eigenkapitalbedarf vor.

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