Die Aufgaben des Eurosystems
Das Eurosystem hat die satzungsgemäße Aufgabe, das reibungslose Funktionieren der Zahlungs- und Abwicklungssysteme zu fördern (siehe Artikel 127 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Artikel 3 und 22 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank).
Das Eurosystem erfüllt diese Aufgaben folgendermaßen:
- Es stellt Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabwicklungssysteme zur Verfügung, betreibt ein Großbetragszahlungssystem für Euro-Zahlungen (TARGET2) sowie einen Mechanismus zur grenzüberschreitenden Nutzung von Sicherheiten (CCBM). Außerdem richtet das Eurosystem einen europaweit tätigen Dienst ein (T2S), damit Zentralverwahrer Wertpapiergeschäfte unter Verwendung von Zentralbankgeld abwickeln können.
- Es legt die Überwachungspolitik und die entsprechenden Überwachungsstandards für Großbetrags- und Massenzahlungssysteme, Zahlungsinstrumente, Clearingsysteme, Wertpapierabwicklungssysteme und bestimmte Drittdienstleister fest. Für diese Infrastrukturen führt es auch Überwachungstätigkeiten durch, indem es die Einhaltung der Regeln und Standards überprüft und gegebenenfalls Änderungen herbeiführt.
- Es legt die Anforderungen an die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs von Marktinfrastrukturen fest und koordiniert Umsetzungsarbeiten.
- Es überwacht Marktentwicklungen und Gesetzesinitiativen, die sich auf die Überwachung von Infrastrukturen und Systemen für Zahlungen, Clearing und die Abwicklung von Wertpapieren auswirken, und erarbeitet bei Bedarf eine Stellungnahme hierzu.
- In seiner Katalysatorrolle fördert es die Effizienz der Zahlungsverkehrssysteme und unterstützt im Bereich der Massenzahlungen den Übergang zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA). Außerdem steigert es die Effizienz des Wertpapiermarkts, indem es die Harmonisierung von Marktstandards voranbringt und sich für die Beseitigung von Hindernissen einsetzt, die der Integration des Zahlungsverkehrs im Weg stehen.