Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
Zahlungssysteme und Marktinfrastruktur
Preisgestaltung und verschiedene Arten der Teilnahme an TARGET2
Am 20. Juli 2006 modifizierte der EZB-Rat nach eingehender Konsultation des Bankensektors und auf Basis aktualisierter Angaben über das geschätzte Zahlungsaufkommen bei der Inbetriebnahme von TARGET2 die Preisgestaltung für TARGET2 geringfügig. Am 21. Juli 2006 wurde eine Mitteilung über diese Änderungen und die verschiedenen Arten der Teilnahme an TARGET2 zusammen mit einer Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht.
TARGET2 und das Zusammenwirken mit Wertpapierabwicklungssystemen
Am 6. Juli 2006 beschloss der EZB-Rat, in Zusammenarbeit mit Zentralverwahrern und anderen Marktteilnehmern die Möglichkeiten zur Etablierung einer neuen Dienstleistung für die Wertpapierabwicklung im Eurogebiet weiter zu untersuchen; der neue Service könnte unter der Bezeichnung „TARGET2-Securities“ angeboten werden. Am 7. Juli 2006 wurde eine entsprechende Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht.
Stellungnahme zu Rechtsvorschriften
Stellungnahme der EZB zur Vorbereitung Zyperns auf die Einführung des Euro
Auf Ersuchen des zyprischen Ministeriums der Finanzen verabschiedete der EZB-Rat am 28. Juni 2006 eine Stellungnahme zur Änderung der Satzung der Zentralbank von Zypern im Hinblick auf die Einführung des Euro (CON/2006/33). Die Stellungnahme ist auf der Website der EZB abrufbar.
Stellungnahme der EZB zu Rechtsvorschriften im Hinblick auf die direkte Teilnahme an Wertpapierabwicklungssystemen in Belgien
Auf Ersuchen des belgischen Ministeriums der Finanzen verabschiedete der EZB-Rat am 5. Juli 2006 eine Stellungnahme zur Erweiterung der Liste der direkten Teilnehmer an Wertpapierabwicklungssystemen (CON/2006/34). Die Stellungnahme ist auf der Website der EZB abrufbar.
Stellungnahme der EZB zum Pericles-Programm der EU
Auf Ersuchen des EU-Rats verabschiedete der EZB-Rat am 5. Juli 2006 eine Stellungnahme zur Änderung und Verlängerung des Aktionsprogramms in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm) (CON/2006/35). Die Stellungnahme wurde am 14. Juli 2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist auch auf der Website der EZB abrufbar.
Stellungnahme der EZB zum Umrechnungskurs zwischen dem Euro und dem slowenischen Tolar
Auf Ersuchen des EU-Rats verabschiedete der EZB-Rat am 6. Juli 2006 eine Stellungnahme zum Umrechnungskurs zwischen dem Euro und dem slowenischen Tolar und zu weiteren Maßnahmen, die zur Einführung des Euro in Slowenien erforderlich sind (CON/2006/36). Die Stellungnahme wurde am 14. Juli 2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist auch auf der Website der EZB abrufbar.
Stellungnahme der EZB zur zentralen Wertpapierverwahrungs- und Registrierstelle in Zypern
Auf Ersuchen des zyprischen Ministeriums der Finanzen verabschiedete der EZB-Rat am 11. Juli 2006 eine Stellungnahme zu den Änderungen des rechtlichen Rahmens der zentralen Wertpapierverwahrungs- und Registrierstelle (CON/2006/37). Die Stellungnahme ist auf der Website der EZB abrufbar.
Banknoten
Übergangsregelung für das Recycling von Euro-Banknoten
Am 14. Juli 2006 verabschiedete der EZB-Rat eine Übergangsregelung für die Umsetzung des Handlungsrahmens für das Recycling von Euro-Banknoten in den neuen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Dieses Dokument wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.
Leitlinie der EZB über die vorzeitige Abgabe von Euro-Banknoten und -Münzen
Am 14. Juli 2006 verabschiedete der EZB-Rat eine Leitlinie über Vorbereitungsmaßnahmen für die Euro-Bargeldumstellung und über die vorzeitige Abgabe und Weitergabe von Euro-Banknoten und -Münzen außerhalb des Euro-Währungsgebiets (EZB/2006/9). Die Leitlinie wird in Kürze im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.
Corporate Governance
Teilnahme der Banka Slovenije an den Sitzungen des EZB-Rats
Am 6. Juli 2006 beschloss der EZB-Rat, den Präsidenten der Banka Slovenije als Beobachter zu seinen Sitzungen einzuladen und den Experten der slowenischen Zentralbank in allen Ausschüssen des ESZB/Eurosystems und ihren Unterausschüssen, sofern diese in der Zusammensetzung des Eurosystems tagen, Beobachterstatus zu gewähren. Dieser Beschluss trat unmittelbar nach der Entscheidung des EU‑Rats vom 11. Juli 2006 über die Aufhebung der Ausnahmeregelung für Slowenien in Kraft.
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