Die Euro-Münzserie umfasst acht verschiedene Stückelungen: 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent sowie 1 € und 2 €. Die Euro-Münzen haben eine europäische und eine nationale Seite. Die nationale Seite gibt Auskunft darüber, in welchem Land das Geldstück ausgegeben wurde.
Alle Euro-Münzen können überall im Euro-Währungsgebiet als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet werden.
Länder des Euroraums (interaktive Karte)
Luc Luycx von der Königlichen Belgischen Münze hat die gemeinsamen Seiten der Münzen gestaltet. Sie zeigen Abbildungen der Europäischen Union (EU) oder von Europa und stehen für die Einheit der EU. Gemeinsame Seiten anzeigen
Die nationalen Seiten weisen länderspezifische Motive auf, die von den zwölf Sternen der Europäischen Union umgeben sind. Nationale Seiten anzeigen
Wenn Sie eine 2-€-Münze mit einer ungewöhnlichen nationalen Seite haben, handelt es sich hierbei möglicherweise um eine Gedenkmünze. Mehr
Anders als die Euro-Banknoten fallen die Münzen der Gemeinschaftswährung in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Länder und nicht in den der EZB. Beabsichtigt ein Land des Euro-Währungsgebiets, Geldstücke mit neuen Motiven auszugeben – wie z. B. 2-€-Gedenkmünzen –, so muss es die Europäische Kommission und die übrigen EU-Mitgliedstaaten zuvor über dieses Vorhaben in Kenntnis setzen. Die Kommission prüft dann, ob das neue Motiv den Leitlinien entspricht, und veröffentlicht die diesbezüglichen Informationen anschließend auf ihrer Website. Die Europäische Kommission ist die maßgebliche Quelle, auf die sich die EZB für die Aktualisierung ihrer Website über die Euro-Münzen stützt.
Bei Fragen zu den Euro-Münzen wenden Sie sich bitte an:
Europäische Kommission
Direktion Wirtschaft und Finanzen
Abteilung R-4 Externe Kommunikation, BU-1 4/168
B-1049 Brüssel, Belgien
Ein zu hoher Münz- und Banknotenumlauf könnte zu Inflation führen. Ziel der EZB ist es, dieser Entwicklung durch die Gewährleistung von Preisstabilität entgegenzuwirken. Deshalb ist sie für die Genehmigung des Ausgabeumfangs der Münzen der Euro-Länder zuständig. Was die Euro-Banknoten anbelangt, ist die EZB sowohl für die Genehmigung des Ausgabevolumens als auch für die Genehmigung der Ausgabe zuständig und als einzige Institution hierzu berechtigt. Mehr